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Situation tschechischer ArbeitnehmerInnen

Update

Die Regelungen für tschechische Pendler wurden nun angepasst. Die neuen Bestimmungen werden auf der Homepage von DEHOGA Sachsen folgendermaßen zusammengefasst:

“Zur Regelung für Pendler aus Tschechien gibt es nunmehr eine weitere Erleichterung:

# negative PCR-Test hat eine Gültigkeit von 30 Tagen (vorher 14 Tage)
# Reguläre Berufspendler dürfen (ggf. auch täglich) nach Deutschland ohne Quarantänepflicht max. 30 Tage einpendeln,
– wenn sie einen maximal 4 Tage alten, negativen PCR-Test bei ihrem ersten Grenzübertritt nach Tschechien vorlegen (also bei ihrer ersten Rückkehr), sowie
– eine gültige Pendlerbescheinigung ihres Arbeitgebers haben.
Alle 30 Tage muss ein erneuter Test vorgelegt werden, um weiterhin von der Quarantänepflicht befreit zu sein.
ACHTUNG: Während Ihres Aufenthaltes in Tschechien unterliegen diese Personen (Pendler) aber Beschränkungen der Bewegungsfreiheit (direkter Weg zum Arbeitsplatz, nur notwendige Besorgungen, keine Nutzung von Taxis oder ÖPNV).
# die Vorlage eines negativen PCR-Test (negativen Covid-19-Test) ist ebenfalls möglich und muss von einem Arzt/ einer Gesundheitsstation in Tschechien oder in Deutschland per Formular [beantragt] werden und bei Grenzübertritt vorgelegt werden
# Kosten des Tests trägt der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber
Für Testmöglichkeiten in Deutschland konsultieren Sie bitte vor allem die lokalen Gesundheitsämter oder auch Arztpraxen.
Relevante Kontakte finden sich u.a. auf folgenden Seiten:
DTIHK Prag 
Gesellschaft für Virologie
Tschechischen Gesundheitsministeriums
Weitere Möglichkeit: Durchführung eines Abstrichs in Ihrem Unternehmen und Einsendung in ein Labor. Das halbiert die Kosten.
Kontakt im Erzgebirge: Labor Diagnosticum, Leiter Dr. Arno Buckendahl (buckendahl@diagnosticum.eu)
Weitere Informationen der deutschen Botschaft in Prag: https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2331726.
Für weitere Lockerungen der Pendlerregelungen machen sich Landes- und Bundespolitik und wir weiterhin stark.”

Nachzulesen unter nachfolgender Quelle:

Dehoga Sachsen

Alle aktuellen Infos finden Sie in diesem Papier des Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

1.    Aktuelle Situation

Mittlerweile dürfen tschechische Bürger die Grenze nach Deutschland wieder überqueren, ohne bei ihrer Rückkehr zwei Wochen Quarantäne auf sich nehmen zu müssen. Allerdings müssen sie bei ihrer ersten Rückkehr einen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 4 Tage sein darf. Generell darf der Corona-Test nicht älter als 14 Tage sein, wenn es sich um Berufspendler handelt.  Berufpendler brauchen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, damit diese Regelung für sie gilt.

Die ist Teil der gelockerten Corona-Regeln in Tschechien, wie die FAZ in diesem Artikel berichtete.

In der Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – übernimmt der Landkreis 50% der Kosten für einen Covid 19 Test. Die anderen 50% werden in der Regel vom Arbeitgeber oder aber von der Privatperson übernommen. Bei Berufspendlern muss der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag ausfüllen und auch die Termine mit dem Landratsamt abstimmen.

Inzwischen hat sich eine Initiative „Pendler und Grenzen“ gebildet, die die Abschaffung der Tests fordert. Neben den ständigen Corona-Tests unterliegen die Betroffenen in Tschechien auch Bewegungseinschränkungen und können also nur notwendige Besorgungen machen und dürfen keinen öffentlichen Personennahverkehr und kein Taxi nutzen.

Es sind außerdem nur drei Grenzübergänge ständig geöffnet. Weitere fünf Grenzübergänge sind von 5 bis 23 Uhr verfügbar. Der Grenzübergang bei Bad Schandau gehört leider nicht dazu, was erhebliche Umwege unserer tschechischen Arbeitnehmer erzwingt und somit sehr umweltschädlich ist. Eingaben an die tschechischen Verantwortlichen werden in dieser Woche erfolgen.

Update aus dem Tschechischen Generalkonsulat am 5. Mai 2020:

“[E]s freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass ab 11.5. zusätzlich noch folgende Grenzübergänge geöffnet werden:

Sebnitz/Dolní Poustevna
Hrensko/Schmilka und
Kraslice/Klingenthal

Weiter kommt es zu einer Änderung bezüglich der Pendler-Übergänge: Ab 11.5. werden alle Übergänge für alle Reisende eröffnet – es wird also keine Übergänge nur für die Pendler geben.”

2.    Gleichstellung tschechischer Arbeitnehmer

Die Gleichbehandlung für Mitarbeiter aus Tschechien, die in Deutschland arbeiten, ist derzeit nicht rechtssicher und auch nicht fair gewährleistet. Sie erhalten nicht das gleiche Arbeitslosengeld wie ihre deutschen Kollegen und erhalten dieses auch nur für 6 Monate. Danach werden tschechische Arbeitnehmer vom Staat gar nicht mehr unterstützt. Generell müssen sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld beantragen zu können.

TIPP: Arbeitnehmer in Sachsen finden hier Hilfe:
Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen
www.babs.sachsen.de
Leona Bláhová
Leiterin und Beraterin
E-Mail: leona.blahova@babs-online.eu
Tel.: +49 (0) 351 85092728

Die Festlegungen der EU:

„Wenn Sie zuletzt in Deutschland gearbeitet haben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Voraussetzung ist, dass Sie zuvor während eines bestimmten Zeitraums gearbeitet haben. In der Regel müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Wenn Sie überwiegend in kurzem Arbeitsverhältnis standen, die von vornherein auf nicht mehr als 14 Wochen befristet waren, reichen unter Umständen auch 6 Monate Erwerbstätigkeit aus.

Grundsicherung:

Für EU-Bürger/innen gelten beim Zugang zu diesen Sozialleistungen besondere Regelungen.

Sie können Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, wenn Sie

• in Deutschland arbeiten, aber nicht ausreichend verdienen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken oder

• in Deutschland mehr als 1 Jahr gearbeitet haben und unfreiwillig arbeitslos geworden sind. Wenn Sie weniger als 1 Jahr gearbeitet haben, sind die Leistungen auf 6 Monate begrenzt.“

Quelle: https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/eugs-de/eu-buerger/infothek/sozialleistungen/arbeitslosigkeit/arbeitslosigkeit-367398

TIPP: Mehr Infos gibt es in diesem praktischen Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.

In meiner Anfrage an verschiedene Institutionen in Deutschland und Tschechien fragten wir auch nach dem Kurzarbeitergeld für die tschechischen Arbeitnehmer. Hier sind einige aussagekräftige Antworten, die wir veröffentlichen dürfen und wollen:

  • NEU: Update von Stefan Baier, Sächsische Staatskanzlei, 12. Mai 2020:
  • NEU: Antwort von Frau Radka Maxova, Mitglied des Europäischen Parlaments, 11. Mai 2020:
  • NEU: Update von Monika Lazar, MdB, 13. Mai 2020:
  • NEU: Antwort Anna Calvazzini, Europäisches Parlament, 14. Mai 2020:
  • Antwort aus dem Bundeskanzleramt, Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer:
  • Antwort aus dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
  • Antwort von Torsten Herbst, Mitglied des Bundestags (FDP):
  • Antwort von Marco Wanderwitz, Parlamentarischer Staatssekretär:
  • Antwort von Monika Lazar, MdB, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:
  • Antwort von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Chemnitz:
  • Antwort von der Industrie- und Handelskammer Erfurt:
  • Antwort des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Weitere Antworten folgen.

Zum Foto:

Deutsch-tschechischer Grenzübergang Hrensko/ Schmilka.

Foto: Wikimedia Commons