ZWEIMAL FRIEDEN IM SEPTEMBER

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Kein Monat ist dem Frieden so sehr dem Frieden geweiht wie der September. Am 1. September feiern wir den Weltfriedenstag, der in beiden Teilen Deutschland bedacht wurde, und am 21. September den Internationalen Tag des Friedens der UNO.

„Man muß dem Frieden vor allem andere Waffen geben, nicht jene, die zur Tötung und Vernichtung der Menschheit bestimmt sind. Er bedarf vor allem der moralischen Waffen, die dem internationalen Recht Kraft und Geltung verschaffen; die zuallererst, daß die Verträge eingehalten werden. Pacta sunt servanda! Dieser Grundsatz ist immer noch gültig für den Fortbestand eines wirksamen Gespräches zwischen den Staaten, für die Stabilität der Gerechtigkeit unter den Nationen und das gute Gewissen der Völker. Der Frieden macht sich daraus seinen schützenden Schild.“

Diese Worte sprach Seine Heiligkeit Papst Paul VI. zur Feier des Weltfriedenstages am 1. Januar 1976. Die Kirche hat diesen weiteren Friedenstag zusätzlich zu den zwei weltlichen. Seit der Botschaft des Papstes sind mehr als 30 Jahre vergangen. Und noch immer sind das die wichtigsten, beinahe die einzigen Waffe für die Frieden: das Einhalten der Verträge und der Dialog, das miteinander Sprechen und Verstehen. Der Frieden macht sich daraus einen schützenden Schild, sagte Papst Paul VI. Worte statt Waffen. Reden statt schlagen. Diplomatie statt Bomben.

Den 1. September als Friedentag gibt es seit den 1950er Jahren. Als „Weltfriedenstag“ wurde er in der DDR bezeichnet, als „Antikriegstag“ später ab 1966 in der westlichen Bundesrepublik. Wer erinnert sich heute noch daran, dass es der Gedenktag zum deutschen Überfall auf Polen ist, was den Zweiten Weltkrieg auslöste? Und dass damals die deutsche Bevölkerung damit belogen wurde, die Polen hätten die Deutschen angegriffen?Wir sollten uns das immer wieder vor Augen führen, wenn wir vielleicht auf den zu diesem Tag organisierten Volksfesten teilnehmen.

Am 21. September 1981, dem Tag der damaligen UN-Vollversammlung, wurde von der Generalversammlung aller Staaten der Erde festgelegt: „Dieser Tag soll offiziell benannt und gefeiert werden als Weltfriedenstag (International Day of Peace) und soll genützt werden, um die Idee des Friedens sowohl innerhalb der Länder und Völker als auch zwischen ihnen zu beobachten und zu stärken.“ Er ist speziell dem Waffenstillstand und der Gewaltlosigkeit gewidmet.

Auch davor bis hinein ins 19. Jahrhundert gab es verschiedentlich Friedensinitiativen und Friedenstage. Schon 1845 waren Pazifisten kirchlicher Gemeinden in Großbritannien bemüht, einen Friedenstag zu schaffen, was ihnen allerdings erst in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts gelang: der letzte Sonntag vor Weihnachten. Am 22.2.1896 trafen sich im Atelier des Malers Felix Moscheles u.a. Bernhard Shaw und einige Minister, um für eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit zu plädieren. Sie waren der Meinung, dass Kriege durch gerichtliche Vorabklärungen von Streitfragen zwischen Nationen und Völkern vermieden werden können. Der Gedanke führte letztendlich zur Gründung des Internationalen Gerichtshof in Den Haag – allerdings agiert dieser erst nach einem Krieg zur Bestrafung der Täter und wird auch nicht von allen Ländern anerkannt, z.B.  nicht von den USA. Somit kann er nicht immer tätig werden.

Am 27. August 1928 unterzeichneten in Paris Vertreter von 15 Staaten einen Kriegsächtungspakt, den sogenanntenBriand-Kellog-Pakt. Und der 1. August wurde nach der „Novemberrevolution” 1918/19 zum Erinnerungstag ausgerufen, um Menschen für einen dauerhaften Frieden zu motivieren. Die von Bertha von Suttner mitgegründete “Deutsche Friedensgesellschaft (DFG)” und der Bund Neues Vaterland (BNV) riefen unter “Nie wieder Krieg” eine Kampagne ins Leben, um die die Kriegsgreuel des 1. Weltkrieges nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Langfristig durchsetzen konnten sie sich nicht und mussten ohmächtig dem Aufstieg der NSDAP zusehen.

Artikel 26 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet:„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Ende der 1960er Jahre fand das Verbot eines Angriffskrieges als §80a StGB auch Eingang in das deutsche Strafgesetzbuch: „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ Beides wurde beim 2+4 Vertrag zur deutschen Einheit am 12.09.1990 von allen Parteien nochmals bekräftigt.

Damit müsste eigentlich alles deutlich sein und Frieden herrschen? Leider nein. Seit beinahe zwanzig Jahren sind wir wieder aktiv in Kriegseinsätze verwickelt:

  • 1999 Kieg gegen Jugoslawien
  • 2001 Krieg gegen Afghanistan
  • 2001 War against Terror (dieser umfasst gemäss Artikel 6 des des Nordatlantikvertrags, die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete*)
  • 2008 Krieg gegen die Piraten vor Somalia
  • 2013 Unterstützung der Kriegsaktivitäten Frankreichs in Mali
  • 2015 Ausbldungsmissionen im Irak
  • 2015 Kampf gegen den islamischen Staat in Syrien
  • 2017 Aufbau der „NATO-BattlegroupLithuania“ unter Führung der deutschen Bundeswehr
  • Und das sind nur die wesentlichen politischen Entscheidungen unserer deutschen Regierung und unseres Bundestags. Zahlreiche kleine Einsätze kommen noch hinzu.

Es sieht so aus, als hätten wir unser Grundgesetz und Strafgesetzbuch irgendwann ab 1999 vergessen. Warum? Wir haben uns in Angriffskriege mit der Begründung der Sicherung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeitverwickeln lassen. Auch solle der Ordnungsrahmen aus Europäischer Union, Nato und den Vereinten Nationen erhalten und zu geformt werden, wie es der vormalige Präsident Gauck auf einer Münchner Sicherheitskonferenz präsentierte.

Wir sollten und müssen uns wieder auf das besinnen, was einstmals nach den Greueln des Zweiten Weltkriegs beschlossen wurde undwie es auch in UNO-Charta festgehalten ist: Angriffskriege sind schlichtweg ein Tabu! Kein Staat der Welt hat das Recht dazu, sich unaufgefordert (d.h. es sei denn, der Staat selbst fragt um Intervention oder die UNO erteilt ein Mandat) in die Angelegenheiten eines anderen Staats einzumischen, weder aus wirtschaftlichen, sozialen, religiösen oder sonstigen Gründen. Es ist schlichtweg nicht erlaubt.

Was können wir selbst nun dazu beitragen, um positiv darauf einzuwirken, einen Frieden zu erhalten und der Kriegstreiberei zu entsagen? Können wir das überhaupt auf individueller Ebene? – Nun, bis 1999 hat es geklappt. Folglich können wir es auch wieder erreichen.

Wir können uns an Friedensaktivitäten beteiligen, den Dialog zwischen Menschen, Kulturen und Nationen im privaten wie beruflichen Bereich fördern, die Ursache für Kriege kritisch hinterfragen. Sie können mich als Ihre parteifreie Bürgerkandidatin dabei unterstützen, die Kriegsursachen zu beseitigen.

Lassen Sie uns miteinander reden. Das Gespräch lässt uns zuhören und verstehen. Der Frieden macht sich daraus einen schützenden Schild.

Ihre
Marion Schneider

* Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/7296 vom 7.11.2001

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